Aktuelles


Zurück zur Übersicht

21.02.2022

Ab 5. März

Ab 5.3.2022 fallen alle G-Regeln (keine Zutrittsregeln, kein Grüner Pass muss mehr vorgelegt werden), nur die Maskenpflicht bleibt in den Öffis, im Handel des täglichen Bedarfs und auch im Gesundheitsbereich (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser, dort auch weiterhin 3G für Mitarbeiter, Dienstleister und Besucher) bestehen. Die Nachtgastronomie darf öffnen, Veranstaltungen sind ohne Einschränkungen wieder möglich (unabhängig davon ob mit oder ohne festen Sitzplatz, keine Kapazitätsbeschränkungen). Auch die Reglementierung der Sperrstunde fällt.



Zurück zur Übersicht